Um in Deutschland zu arbeiten soll die internationale Fachkraft folgende Voraussetzungen erfüllen:
Verbindliches Jobangebot oder einen Arbeitsvertrag.
Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt.
eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung vorweisen *.
*Eine Berufsausbildung gilt als anerkannt, wenn zuvor im sog. Anerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt wurde. In diesem Fall endet das Verfahren mit einem positiven Gleichwertigkeitsbescheid und der Kandidat erfüllt die oben genannte Voraussetzung.