Aufenthaltsbestimmung

Für Fachkräfte

Um in Deutschland zu arbeiten soll die internationale Fachkraft folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Verbindliches Jobangebot oder einen Arbeitsvertrag.
  • Die sog. Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt.
  • eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung vorweisen *.

*Eine Berufsausbildung gilt als anerkannt, wenn zuvor im sog. Anerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf festgestellt wurde. In diesem Fall endet das Verfahren mit einem positiven Gleichwertigkeitsbescheid und der Kandidat erfüllt die oben genannte Voraussetzung. 

Neuigkeiten

24. September 2025

Welcome Center lädt internationale Fachkräfte zu „Deutsch im Alltag“ und „Job Café“ ein

Schwarzwald-Baar-Heuberg/Villingen-Schwenningen –Am Dienstag, 30. September 2025, lädt das Welcome Center Schwa ...

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06. August 2025

Sommerpause

Wir gönnen uns eine kleine Sommerpause: Das Welcome Center ist vom 11. bis 22. August geschlossen. Am Montag, 25.08., ...

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