Alle Akademikerinnen und Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder mit Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ erhalten.
Absolvent:innen einer deutschen Hochschule können im Anschluss an das Studium bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate, für die Suche nach einem Arbeitsplatz, beantragen.