Akademiker:innen

Akademiker:innen

Alle Akademikerinnen und Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder mit Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, können den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ erhalten.

Absolvent:innen einer deutschen Hochschule können im Anschluss an das Studium bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate, für die Suche nach einem Arbeitsplatz, beantragen.

Neuigkeiten

17. Juli 2026

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