BürgerInnen aus der EU, Lichtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu können.
BürgerInnen aus Drittstaaten brauchen einen Aufenthaltstitel, z.B. Visum, um in Deutschland zu arbeiten. Das Visum muss man vor der Einreise in dem Herkunftsland bei der deutschen Auslandsvertretung – also einer Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragt werden.